Die Bekämpfung von Hauptunfallursachen ist ein Aufgabenschwerpunkt der Polizei. Aus diesem Grund hat sich das Polizeikommissariat Sarstedt in der Woche vom 9. März den Ursachen der Beeinflussung im Straßenverkehr durch Alkohol, Drogen und Medikamente sowie der Fahrtgeschwindigkeit gewidmet. Sonderkontrollkräfte des PK Sarstedt, anderer Dienststellen des Inspektionsverbundes und der zentralen Polizeidirektion in Hannover führten gezielt Kontrollen durch und verfolgten hierbei stets einen ganzheitlichen Ansatz. Ganz unabhängig von dem Grund für das jeweilige Einschreiten wurden die Fahrtüchtigkeit der Personen, der ordnungsgemäße Zustand der Fahrzeuge sowie die notwendige Sicherheits- und Schutzausstattungen kontrolliert.
Im Zuge verkehrserzieherischer Gespräche wurde durch die eingesetzten Kräfte die Zielrichtung der Polizei verdeutlicht, dass man einen möglichst sicheren Verkehrsraum schaffen wolle, der vor allem für junge Menschen die Möglichkeit bietet, mit den Verkehrsregeln sicher in Kontakt zu kommen.
In Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht wurde an einer Schule im Zuständigkeitsbereich Verkehrsunterricht rund um das Thema „Fahrrad und E-Scooter“ gehalten und auch hier für ein entsprechendes verkehrssicheres Verhalten sensibilisiert.
Neben allen präventiven Aspekten waren jedoch auch Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. So wurden bei fünf Verkehrsteilnehmenden an benutzten E-Scootern nicht die vorgeschriebenen schwarzen Versicherungskennzeichen festgestellt, sodass hier Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz einzuleiten waren.
Drei Verkehrsteilnehmende müssen sich einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr stellen und um den Erhalt ihrer Fahrerlaubnis bangen, weil sie jeweils unter dem Einfluss von Alkohol, einem Betäubungsmittel oder Medikamenten standen.
Im Geschwindigkeitssektor erfolgte an verschiedenen Punkten des Zuständigkeitsbereiches eine vorübergehende Überwachung.
Von den insgesamt festgestellten 171 Verstößen fanden sich fünf Betroffene im Bereich von mehr als 31 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, was innerorts grundsätzlich mit 260 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet wird.
Neben den oben genannten Verfahren wurden diverse andere wegen Nutzung von Smartphones während der Fahrt eingeleitet – eine Facette des weiteren Themenfeldes „Ablenkung“ –, welche ebenso eine wesentliche Unfallursache darstellt. Hierunter fällt jede Form der Kommunikation, bei der das Smartphone in vorschriftswidriger Weise dazu genutzt wird, um etwa auch nur kurzzeitig eine Sprachnachricht abzusetzen oder abzuhören.
Das Polizeikommissariat Sarstedt wird auch zukünftig Verkehrssicherheitswochen im Zuständigkeitsbereich durchführen, sowie auch, losgelöst hiervon, immer wieder an relevanten Punkten anzutreffen sein, wenn es darum geht, verkehrsunsichere Verhaltensweisen aufzuklären und konsequent zu verfolgen.
/ots /mau