Zum Wohl der Tiere: Allgemeinverfügung zum Einsatz von Mährobotern

Beim Einsatz von Mährobotern im heimischen Garten sollte sich, zum Schutz der Tierwelt, an bestimmte Zeiten gehalten wird: Jeweils eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang bleibt dieser unbedingt ausgeschaltet. (Symbolbild: Freepik)

Mähroboter bedeuten gerade in der Nacht eine große Gefahr für die dann aktiven Igel und auch für diverse Amphibienarten. Da z.B. Igel bei Kontakt mit dem Roboter nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen, können die autonom fahrenden Geräte gravierende Schnittverletzungen bei den Tieren verursachen, die meist sehr lange Leidenszeiten zur Folge haben. Um einem weiteren Rückgang der Bestände der besonders geschützten Igel (Erinaceus europaeus) entgegenzuwirken, hat der Landkreis im vergangenen Jahr eine Allgemeinverfügung zum zeitlich beschränkten Verbot des Betriebs von Mährobotern im Gebiet des Landkreises Hildesheim (ohne Stadtgebiet Hildesheim) erlassen. Diese wurde am 14. Mai 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt seitdem. Der Wortlaut der Allgemeinverfügung (AB 20 vom 14. Mai 2025) ist hier zu finden: https://www.landkreishildesheim.de/Landkreis/Kreisverwaltung/Amtsblätter/

Mit beginnendem Frühjahr startet auch die Mäh-Saison, weshalb der Landkreis erneut an die Regelungen erinnert bzw. Personen, die sich jetzt einen Mähroboter anschaffen, darüber informiert. Der Betrieb von Mährobotern ist ganzjährig in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang des folgenden Tags verboten.

Der Landkreis setzt darauf, dass mit der Allgemeinverfügung die Besitzerinnen und Besitzer von Mährobotern in Bezug auf den Natur- und Artenschutz sensibilisiert werden und somit der gewünschte positive Effekt für den Bestandsschutz von Igeln und Amphibien erzielt wird. Gleichwohl können besonders hartnäckige Verstöße gegen die Regelungen der Allgemeinverfügung oder aber auch gegen das generelle Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.